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Vollzeitäquivalent

Als Berechnungsgrundlage für die Anzahl Ihrer MitarbeiterInnen dient eine Berechnung nach dem Vollzeitäquivalent mit den in Europa üblichen wirtschaftlichen Grundlagen

(Vollzeitäquivalent: Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines/r Vollzeitbeschäftigten entspricht)

sowie die gewählte Nachweisstufe (Bronze als Stufe 1, Silber als Stufe 2, Gold als Stufe 3).

Beispiele

  1. eine Ganztageskraft, die das ganze Jahr über angestellt ist, zählt 100%
  2. eine Halbtageskraft mit einer Wochenstundenanzahl von 20 anstelle von 40 Stunden pro Woche daher 50%
  3. eine Arbeitskraft, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt war, wird aliquot (anteilsmäßig) berücksichtigt, zB. Eintritt mit 01.04. und Austritt mit 30.09. mit 30 Stunden/Woche: 50% (6 Monate) mal 75% (30 Stunden anstelle von 40 Stunden) ergeben ein Vollzeitaquivalent von 37,5%. Urlaub oder Krankenstand werden nicht berücksichtigt.
Lehrlinge und Praktikanten sind in die Berechnung nicht einzubeziehen.

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