Als Berechnungsgrundlage für die Anzahl Ihrer MitarbeiterInnen dient eine Berechnung nach dem Vollzeitäquivalent mit den in Europa üblichen wirtschaftlichen Grundlagen
(Vollzeitäquivalent: Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines/r Vollzeitbeschäftigten entspricht)
sowie die gewählte Nachweisstufe (Bronze als Stufe 1, Silber als Stufe 2, Gold als Stufe 3).
Beispiele
- eine Ganztageskraft, die das ganze Jahr über angestellt ist, zählt 100%
- eine Halbtageskraft mit einer Wochenstundenanzahl von 20 anstelle von 40 Stunden pro Woche daher 50%
- eine Arbeitskraft, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt war, wird aliquot (anteilsmäßig) berücksichtigt, zB. Eintritt mit 01.04. und Austritt mit 30.09. mit 30 Stunden/Woche: 50% (6 Monate) mal 75% (30 Stunden anstelle von 40 Stunden) ergeben ein Vollzeitaquivalent von 37,5%. Urlaub oder Krankenstand werden nicht berücksichtigt.
Lehrlinge und Praktikanten sind in die Berechnung nicht einzubeziehen.